Rechtsprechung
LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 40 Abs 1 BetrVG, § 80 Abs 3 BetrVG
Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von der Vergütungsforderung eines Rechtsanwalts bei einer Rechtsberatung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 40 Abs. 1; BetrVG § 80 Abs. 3 S. 1
Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 19.03.2008 - 6 BV 41/07
- LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04
Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung
Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08
Die Arbeitnehmer können nicht die Kosten für die Geltendmachung ihrer Individualrechte durch Einschaltung des Betriebsrats auf den Arbeitgeber abwälzen (BAG Beschluss vom 18. Mai 2005 - 3 ABR 21/04 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 11; BAG Beschluss vom 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 40; BAG Beschluss 18. April 1989 - 1 ABR 3/88 - EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 35; Kammerbeschluss vom 18. Mai 2006 - 9 TaBV 185/05 - n.v.). - BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02
Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08
Die Arbeitnehmer können nicht die Kosten für die Geltendmachung ihrer Individualrechte durch Einschaltung des Betriebsrats auf den Arbeitgeber abwälzen (BAG Beschluss vom 18. Mai 2005 - 3 ABR 21/04 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 11; BAG Beschluss vom 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 40; BAG Beschluss 18. April 1989 - 1 ABR 3/88 - EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 35; Kammerbeschluss vom 18. Mai 2006 - 9 TaBV 185/05 - n.v.). - BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 3/88
Mitbestimmung bei Bildungsveranstaltung in der Gleitzeit
Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08
Die Arbeitnehmer können nicht die Kosten für die Geltendmachung ihrer Individualrechte durch Einschaltung des Betriebsrats auf den Arbeitgeber abwälzen (BAG Beschluss vom 18. Mai 2005 - 3 ABR 21/04 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 11; BAG Beschluss vom 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 40; BAG Beschluss 18. April 1989 - 1 ABR 3/88 - EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 35; Kammerbeschluss vom 18. Mai 2006 - 9 TaBV 185/05 - n.v.).
- BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 17/09
Entgeltumwandung - gezillmerter Versicherungstarif
Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08
Es hätte für die Arbeitgeberin die Möglichkeit bestanden, auf die Anfrage des Betriebsrats sinnvoll zu reagieren, etwa indem die Angelegenheit bis zur anstehenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. einerseits LAG München Urteil vom 15. März 2007 - 4 Sa 1152/06 - NZA 2007, 813, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 3 AZR 376/07; andererseits LAG Köln Urteil vom 13. Aug. 2008 - 7 Sa 454/08 - Juris, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 3 AZR 17/09) ausgesetzt oder seitens der Arbeitgeberin mit der Versicherung eine Absprache getroffen wird, dass für den Fall der rechtskräftigen Klärung der maßgeblichen Rechtsfrage eine Anpassung der Vereinbarung erfolge, so dass die Arbeitnehmer keine Nachteile erlitten. - LAG München, 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06
Entgeltumwandlung
Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08
Es hätte für die Arbeitgeberin die Möglichkeit bestanden, auf die Anfrage des Betriebsrats sinnvoll zu reagieren, etwa indem die Angelegenheit bis zur anstehenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. einerseits LAG München Urteil vom 15. März 2007 - 4 Sa 1152/06 - NZA 2007, 813, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 3 AZR 376/07; andererseits LAG Köln Urteil vom 13. Aug. 2008 - 7 Sa 454/08 - Juris, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 3 AZR 17/09) ausgesetzt oder seitens der Arbeitgeberin mit der Versicherung eine Absprache getroffen wird, dass für den Fall der rechtskräftigen Klärung der maßgeblichen Rechtsfrage eine Anpassung der Vereinbarung erfolge, so dass die Arbeitnehmer keine Nachteile erlitten. - LAG Schleswig-Holstein, 20.07.1999 - 3 TaBV 16/99
Betriebsrat: Freistellung von Kosten für eingeschalteten Rechtsanwalt
Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08
Entscheidend ist, ob der Anwalt vom Betriebsrat zumindest auch zur Vorbereitung eines Rechtsstreits, zur Wahrung und Verteidigung von Rechten des Betriebsrats oder allein deshalb beauftragt wird, um ihm notwendige Rechtskenntnisse zu vermitteln, die er - unabhängig von einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber - für seine Betriebsratsarbeit benötigt oder die für ihn zur Bewältigung seiner Aufgaben erforderlich sind (BAG in st.Rspr., etwa Beschlüsse vom 15. Nov. 2000 - 7 ABR 24/00 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 92, und vom 12. Aug. 1982 - 6 ABR 95/79 - Juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 20. Juli 1999 - 3 TaBV 16/99 - LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 63 a, und vom 31. März 1998 - 3 TaBV 58/97 a). - BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten
Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08
Entscheidend ist, ob der Anwalt vom Betriebsrat zumindest auch zur Vorbereitung eines Rechtsstreits, zur Wahrung und Verteidigung von Rechten des Betriebsrats oder allein deshalb beauftragt wird, um ihm notwendige Rechtskenntnisse zu vermitteln, die er - unabhängig von einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber - für seine Betriebsratsarbeit benötigt oder die für ihn zur Bewältigung seiner Aufgaben erforderlich sind (BAG in st.Rspr., etwa Beschlüsse vom 15. Nov. 2000 - 7 ABR 24/00 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 92, und vom 12. Aug. 1982 - 6 ABR 95/79 - Juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 20. Juli 1999 - 3 TaBV 16/99 - LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 63 a, und vom 31. März 1998 - 3 TaBV 58/97 a). - LAG Köln, 13.08.2008 - 7 Sa 454/08
Zulässige Zillmerung bei Entgeltumwandlung
Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08
Es hätte für die Arbeitgeberin die Möglichkeit bestanden, auf die Anfrage des Betriebsrats sinnvoll zu reagieren, etwa indem die Angelegenheit bis zur anstehenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. einerseits LAG München Urteil vom 15. März 2007 - 4 Sa 1152/06 - NZA 2007, 813, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 3 AZR 376/07; andererseits LAG Köln Urteil vom 13. Aug. 2008 - 7 Sa 454/08 - Juris, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 3 AZR 17/09) ausgesetzt oder seitens der Arbeitgeberin mit der Versicherung eine Absprache getroffen wird, dass für den Fall der rechtskräftigen Klärung der maßgeblichen Rechtsfrage eine Anpassung der Vereinbarung erfolge, so dass die Arbeitnehmer keine Nachteile erlitten. - BAG - 3 AZR 376/07 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Entgeltumwandlung - Zillmerung - und (k)ein Ende in Sicht!
Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08
Es hätte für die Arbeitgeberin die Möglichkeit bestanden, auf die Anfrage des Betriebsrats sinnvoll zu reagieren, etwa indem die Angelegenheit bis zur anstehenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. einerseits LAG München Urteil vom 15. März 2007 - 4 Sa 1152/06 - NZA 2007, 813, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 3 AZR 376/07; andererseits LAG Köln Urteil vom 13. Aug. 2008 - 7 Sa 454/08 - Juris, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 3 AZR 17/09) ausgesetzt oder seitens der Arbeitgeberin mit der Versicherung eine Absprache getroffen wird, dass für den Fall der rechtskräftigen Klärung der maßgeblichen Rechtsfrage eine Anpassung der Vereinbarung erfolge, so dass die Arbeitnehmer keine Nachteile erlitten. - LAG Schleswig-Holstein, 31.03.1998 - 3 TaBV 58/97
Sachverständige: Rechtsanwalt; Gegenstandswert: wertbildende Merkmale
Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08
Entscheidend ist, ob der Anwalt vom Betriebsrat zumindest auch zur Vorbereitung eines Rechtsstreits, zur Wahrung und Verteidigung von Rechten des Betriebsrats oder allein deshalb beauftragt wird, um ihm notwendige Rechtskenntnisse zu vermitteln, die er - unabhängig von einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber - für seine Betriebsratsarbeit benötigt oder die für ihn zur Bewältigung seiner Aufgaben erforderlich sind (BAG in st.Rspr., etwa Beschlüsse vom 15. Nov. 2000 - 7 ABR 24/00 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 92, und vom 12. Aug. 1982 - 6 ABR 95/79 - Juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 20. Juli 1999 - 3 TaBV 16/99 - LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 63 a, und vom 31. März 1998 - 3 TaBV 58/97 a). - BAG, 12.08.1982 - 6 ABR 95/79